ASP – Update: neue Phase

Liebe Mitglieder, Jagd- und Naturfreunde sowie Interesssierte,

die ASP-Bekämpfung in Hessen tritt in neue Phase ein

Aufhebung der Sperrzone III, Zulassung der Einzeljagd auf Schwarzwild und andere Maßnahmen verkündete das Landwirtschaftsministerium. Darum geht es.

Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) geht in Hessen in eine neue Phase und bringt einige Lockerungen mit sich. Wie das zuständige Landwirtschaftsministerium am 6. März mitteilte, soll in den kommenden Wochen in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Wildschweine sukzessive wieder zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben werden. Möglich wird das unter anderem durch den fortschreitenden Bau der Festzäune rund um die sogenannten Kerngebiete. Dort, wo feste Zäune eine Versprengung von Schwarzwild aus dem Kerngebiet heraus verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Aufhebung des Jagdverbots, heißt es in der Meldung des Ministeriums weiter. Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April und in der Folge schrittweise in Abhängigkeit des Baufortschritts der Festzäune.

Wichtiger Beitrag der Jäger – Entschädigung wird aufgestockt

Landwirtschaftsminister Ingmar Jung weiß um die wichtige Rolle der hessischen Jägerschaft in den zurückliegenden Monaten seit dem Ausbruch der Seuche. „Jägerinnen und Jäger haben uns bisher bei der Eindämmung der Tierseuche maßgeblich unterstützt, auch wenn nicht alle der notwendigen Maßnahmen für Begeisterung gesorgt haben. Daher gilt der Jägerschaft mein besonderer Dank“, drückt der Minister in der Pressemeldung seinen Dank aus.

Einige Landkreise im Seuchengebiet zahlen eine Entschädigung für erlegte Wildschweine, die nicht vermarktet werden können. Das Landwirtschaftsministerium wird diese Entschädigungen aufstocken. Das Land erstattet den Landkreisen die Hälfte von maximal 200 Euro Entschädigung pro erlegtem Wildschwein, um den zeitlichen und monetären Einsatz der Jäger zu kompensieren..

Sperrzone III wird aufgehoben – Erleichterung für Schweinehalter

Außerdem wird früher als gedacht die Sperrzone III aufgehoben. Die EU-Kommission hat aktuell dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III – und damit extrem strenge Auflagen für Schweinehalter – aufzuheben. Bereits im vergangenen November waren weite Teile der Sperrzone III aufgehoben worden, weitaus früher als regulär vorgesehen. Für die betroffenen Schweinehalter bedeutet dies eine enorme Entlastung. Sie können ihre Schweine nun wieder vermarkten – wenn auch weiterhin unter anspruchsvollen Bedingungen, wie es abschließend heißt..

Quelle: Die Pirsch, Losert Alexander vom 07. März 2025

mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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