Waffenbesitz: gesonderte Bedürfnisprüfung

Liebe Mitglieder,

schon seit vielen Jahren schwebt über uns legale Waffenbesitzer das Damoklesschwert der willkürlichen Waffenrechtsauslegung – Bürokratie, ich hör dir trapsen. Dabei ist erwiesenermmaßen die Anzahl strafrechticher Waffennutzung der legalen Waffen verschwindend gering. Allerdings ist es den Behörden bis heute nicht gelungen, die illegalen Waffen in den Griff zu bekommen. Die Rechtsverschärfungen gegen die legalen Waffenbesitzer sind Zeichen der Hilflosigkeit und bisher einziges Mittel, dem Volk Sicherheit zu suggerieren.

In diesem Falle ging es um ein Urteil des VG Giessen zur Bedürfnisprüfung über die Anzahl der Langwaffen.

DEr Verwaltungsgerichtshof München hat im Urteil v. 26.2.2026 (24B25.1740) das besagte Giessener Urteil widerlegt. Das heißt, das Giessener Urteil war rechtswidrig.

Richtig ist, die Augenmerke wie zwischenzeitlich begonnen auf die illegalen Waffen zu richten. Näheres im beigefügten Schriftsatz des DJV zum Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025:

Horrido

Der Vorstand