Im Landkreis Groß-Gerau (Hessen) wurde am 15. Juni der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein durch das nationale Referenzlabor bestätigt. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, sei das erkrankte Wildschwein südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Bei zwei weiteren toten Wildschweinen, die wenige Kilometer davon entfernt gefunden wurden, wurde der Verdacht nicht bestätigt. Doch wie geht es in Hessen, das bisher frei von ASP war, nun weiter? Mehr zum Thema ASP-Ausbruch in Hessen: Erster Fall bestätigt
ASP soll auf möglichst kleines Gebiet eingedämmt werden
Seit Bekanntwerden des ASP-Ausbruchs laufen in der betroffenen Region Schutzmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung, auch in den Hausschweinebestand, heißt es vom Ministerium. Man habe unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet mit dem obersten Ziel, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen.
Um den Fundort wurde in einem Radius von circa 15 Kilometern eine Restriktionszone errichtet. Dadurch werden die Haltung und das Verbringen von Scheinen ebenso geregelt, wie auch der Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringen von Gülle. In der Zone wurde zudem ein generelles Jagdverbot erlassen, teilt das Landwirtschaftsministerium weiter mit. Man habe auch bereits mit der Kadaversuche begonnen. Im Laufe des Vormittags soll neben dem Veterinäramt in Groß-Gerau eine Kadaversammelstelle einschließlich Desinfektionsschleuse errichtet werden. Mehr zum Thema ASP: Künstliche Intelligenz im Kampf gegen die Schweinepest
Auch Rheinland-Pfalz fällt in Restriktionszone
Betroffen von der Restriktionszone sind neben dem Landkreis Groß-Gerau, der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden.
Aufgrund der Grenznähe umfasst das Gebiet auch Teile von Rheinland-Pfalz. Hier fallen der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz in den 15-Kilometer-Radius. „Für den Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. sind die zuständigen Behörden zum aktuellen Zeitpunkt nicht erreichbar, daher können noch keine definitiven Aussagen zum weiteren Vorgehen in Rheinland-Pfalz getroffen werden“, hieß es am Sonntag vom LJV Rheinland-Pfalz dazu.
Quelle: PIRSCH, Kathrin Führes v. 17. Juni 2024