ASP-Ausbruch: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

KREISVERWALTUNG MAINZ-BINGEN

Pressemeldung
Ingelheim, 17. Juni 2024

Afrikanische Schweinepest: Jagdverbot im Schutzradius von 15 Kilometern- Getreideernte kann zunächst stattfinden

Der Fund eines mit der afrikanischen Schweinpest infizierten Wildschweins im hessischen Groß-Gerau hat auch Folgen für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz: Per Allgemeinverfügung wurde jetzt ein 15-Kilometer-Schutzradius rund um den Fundort gezogen. Die Verfügung gilt zunächst zwei Wochen und beinhaltet unter anderem ein Jagdverbot und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. Das hat der beim Kreis schnell eingerichtete Krisenstab unter Leitung von Landrätin Dorothea Schäfer und dem Beigeordneten für das Veterinäramt, Erwin Malkmus, beschlossen.

So dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden. Es gibt im Landkreis und in Mainz etwa 600 bis 700 Hausschweine. Die Amtstierärzte des Veterinäramtes werden diese Bestände in den nächsten Tagen besuchen und testen.

Der In dem Schutzradius, der mit Warnschildern kenntlich gemacht wird, liegen auf dieser Rheinseite die Verbandsgemeinde Bodenheim, die Städte Oppenheim und Nierstein, die Gemeinden Mommenheim und Klein-Winternheim sowie das Mainzer Stadtgebiet. Dieses Gebiet wird nun intensiv abgesucht, unter anderem mit Drohnen und Wärmebildkameras, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine trotz des seit Wochen andauernden Hochwassers auf diese Rheinseite geschafft haben. Die Kreisjägerschaft wurde von der Kreisverwaltung hierbei um ihre Mithilfe gebeten.

Aktuell ist im Kreis Mainz-Bingen und in Mainz noch kein infiziertes Schwein gefunden worden, weshalb auch die Landwirtschaft derzeit nicht von der Allgemeinverfügung betroffen ist. Demnach dürfen auch Landwirte, die ihre Felder in dem 15-Kilomter-Radius haben, ihren Betrieb normal weiterführen. Die kurz vor ihrem Start stehende Getreideernte ist nach derzeitigem Stand möglich. Wenn ein infiziertes Tier gefunden werden sollte, würden die Vorschriften angepasst.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und den Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Und: Hunde müssen dringend angeleint werden.

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